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Die Aufgaben einer Hausverwaltung: alles unter Dach und Fach

News vom 20. Juni 2017

Sie sind das Bindeglied zwischen Eigentümern von Häusern und Wohnungen sowie den eventuellen Mietern dieser: die Hausverwaltungen. Von den Eigentümern beauftragt, kümmern sich Hausverwalter sprichwörtlich um die Verwaltung von Immobilien. Unterschieden werden muss zwischen reinen Mietverwaltungen sowie der sogenannten Eigentumsverwaltung nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz).

Alexas_Fotos / Pixabay

 

Hausverwalter sind Dienstleister

Die Verwaltung eines Immobilienobjektes erfordert sehr viel Fachwissen. Rechtliche Hintergründe, gesetzliche Vorgaben und buchhalterische Fähigkeiten werden vorausgesetzt. Dennoch gibt es in Deutschland keine gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation für diese Form der Dienstleistung. Umso wichtiger ist es für Eigentümer von Wohnungen und Häusern, die Verwalter ihrer Immobilie mit Bedacht zu wählen. Empfehlenswert erweisen sich immer ortsansässige Verwaltungen, die mit den lokalen Gegebenheiten und Firmen vor Ort vertraut sind. Wer also beispielsweise ein Objekt in Hannover besitzt, sollte sich auch eine regionale Hausverwaltung für den Raum Hannover als Partner auswählen. Der Leistungsumfang einer Hausverwaltung variiert je nachdem, ob es sich um eine reine Mietverwaltung oder um eine Eigentumsverwaltung handelt. In Mietverwaltungen werden die Aufgaben der Dienstleister bedürfnisorientiert und individuell in den Verträgen festgelegt. Verwaltet werden hierbei nur Mietshäuser oder gewerbliche Objekte bzw. einzelnes Sondereigentum. Eigentumsverwaltungen hingegen unterliegen den strikteren Auflagen des Wohnungseigentumsgesetzes, da hierbei das Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft mit verwaltet wird.

Aufgaben der WEG-Verwaltung

Der § 27 WEG-Gesetz regelt relativ detailliert die Aufgaben und Pflichten eines WEG-Verwalters. Im obliegt es, die Beschlüsse der Wohnungseigentümer umzusetzen, die ordnungsgemäße Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums zur regeln bzw. die gemeinsamen Gelder der Wohnungs- und Hausbesitzer zu verwalten. Dafür muss jährlich ein Wirtschaftsplan erstellt werden und eine Abrechnung der Hausgelder erfolgen. Weiterhin ist der WEG-Verwalter per Gesetz dazu verpflichtet, jährlich eine Eigentümerversammlung abzuhalten. Für seine Arbeit ist es zudem erforderlich, die Teilungserklärung sowie die bestehende Gemeinschaftsordnung der WEG strikt einzuhalten. Je nach Vertrag darf der WEG-Verwalter Dienstleister beschäftigen bzw. beauftragen, die sich mit dem Facility Management der Objekte befassen. Er überwacht dabei ebenso die Ausführung der Arbeiten. Sogar außergerichtliche sowie gerichtliche Ansprüche der Eigentümer bezüglich der Objekte kann er basierend auf der jeweiligen Vertragslage durchzusetzen. Im Namen der Eigentümer schließt der WEG-Verwalter Verträge mit Versorgern wie etwa Öl- oder Gaslieferanten, mit Versicherungen oder er beauftragt Bauunternehmen mit der Instandsetzung der Immobilie. Kein regulärer Bestandteil der WEG-Verwaltung stellt die Vermietung der einzelnen Wohnungen und Häuser dar, wobei viele seriöse Hausverwaltungen im Sinne einer ganzheitlichen Betreuung ihrer Kunden auch Maklertätigkeiten übernehmen.

Fazit: Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass eine Hausverwaltung besonders im WEG-Recht vielen Pflichten und gesetzlichen Bestimmungen unterlegen ist. Hausverwaltungen stellen das Bindeglied zwischen Eigentümern und Mietern bzw. Nutzern von Immobilienobjekten dar. Sie verwalten die Mietwohnungen bzw. Häuser administrativ. Dabei kümmern sie sich beispielsweise um die Instandhaltung und Instandsetzung der Immobilien, um die Wirtschaftspläne und Nebenkostenabrechnungen, die Eigentümerversammlungen sowie die rechtlichen Belange der Eigentümer.

Über Mich: Ich heiße Alexandra Peters und lebe nun schon seit ein paar Jahren in der Hauptstadt Berlin und habe dort an der Humboldt Universität studiert. Neben dem Bloggen für Zapondo.de habe ich noch viele weitere Interessen, die ich gar nicht alle aufzählen kann.

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