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Was muss bei einem Abriss in Berlin beachtet werden?

News vom 18. Februar 2018

In Berlin ist ein Abriss genauso zu handhaben, wie in anderen Städten Deutschlands auch. Ein Abriss bedeutet nicht unbedingt, dass etwa grundsätzlich gesamte Gebäude dem Erdboden gleichgemacht werden. Gerade bei Teilabrissen bleiben einige Teile des ursprünglichen Gebäudes erhalten und es sollen an diesem natürlich keine Schäden entstehen. Es ist nicht damit getan, einfach störende, umzubauende und sanierungsbedürftige Mauerwerke bzw. angrenzende kleinere Nebengebäude selbst abreißen zu wollen. Zwar sind einige Abrisse laut Paragraph 62 der Berliner Bauordnung seit neuestem genehmigungsfrei, dies bedeutet aber nicht, dass man als Grundbesitzer schalten und walten kann wie man will. Es kann also nichts schaden, sich vorher beim städtischen Bauamt zu erkundigen und/oder sich entsprechende Broschüren zu besorgen.

Ein Abriss muss gut geplant werden

Bevor ein Abriss in Berlin beginnen kann, sind einige behördliche Verordnungen einzuhalten bzw. sollten beim städtischen Bauamt Erkundigungen darüber eingeholt werden, ob der geplante Abriss außer Zweifel ohne bestimmte Verordnungen statthaft ist. Dies erledigt am besten der Bauherr oder Grundbesitzer selbst. Je nach Bauordnung muss der Bauherr eine gesonderte Genehmigung einholen und einen entsprechenden Antrag beim Bauamt stellen. Abrissarbeiten zählen zu gefährlichen Bauarbeiten und müssen immer den Bauvorschriften entsprechen. Grundsätzlich sind Abrisse jeglicher Art nach allen Landesbauordnungen nur von Fachfirmen auszuführen und prinzipiell genehmigungspflichtig. In Berlin gibt es zahlreiche Firmen, welche einen Abriss fachmännisch ausführen und oftmals auch weiterführende Dienstleistungen anbieten, die mit einem Abriss zusammenhängen. Selbst der Abtransport von entstandenen Schrott bzw. Bauschutt muss bestimmten Vorschriften entsprechen und darf ebenfalls nur von fachkundigen Firmen durchgeführt und muss genehmigt werden. Es empfiehlt sich vorab mehrere Angebote einzuholen.

Abriss nach § 63 der Berliner Bauordnung muss stets genehmigt werden

Auch wenn beispielsweise nur ein altes Fenster in einem bewohnten Haus entfernt und die Öffnung anschließend zugemauert werden soll, gilt es, sämtliche Bauvorschriften und ggf. die geltenden Brandschutzverordnung einzuhalten. Eine freistehende alte Garage lässt sich in der Regel in Berlin wohl ohne Weiteres abreißen, aber bereits ein einfaches Fenster welches zur Straßenseite hinzeigt und nahe an einem Bürgersteig/Gehweg liegt, kann zu Problemen führen und muss auf jeden Fall genehmigt werden. Denkmalgeschützte Bauten dürfen in der Regel nur nach bestimmten Regeln verändert werden. Ein Totalabriss ist für derartige Gebäude generell nicht statthaft. Es kommen allenfalls Teilabrisse bzw. Entkernungen für denkmalgeschützte Gebäude in Frage.

Abriss von kompletten (Wohn-)Gebäuden zwecks Neubau

Soll ein leer stehendes Wohnhaus oder öffentliches Gebäude komplett abgerissen werden, wird oftmals nicht bedacht, dass auch diese noch genügend „Innenleben“ haben, welches zunächst entsorgt werden muss. Dies sind Fensterrahmen, Türen, Gardinenstangen, Heizungselemente, Teppiche. Im Grunde ist alles was sich nach einer vermeintlichen Entrümpelung (Ausräumen von Inventar) noch innen befindet, als Sondermüll zu betrachten und muss mit Containern abtransportiert werden, bevor die Außenhülle und das Fundament des Gebäudes abgerissen werden können. Über das Vorhaben sollten direkt angrenzende Nachbarn informiert werden und deren Gebäude genügend abgesichert werden, um eventuelle Schäden zu vermeiden. Für den Abriss wird etwas mehr Platz benötigt als die Fläche des Gebäudes ausmacht, damit die benötigten Baumaschinen sicher rangiert werden können. Der entstandene Bauschutt ist ebenfalls fachmännisch zu entsorgen. Im Idealfall übernimmt ein und dieselbe Firma Entrümpelung, Entsorgung und Abriss in Einem. Dies kommt dem Bauherren kostengünstiger als jeweilige Einzelorder. Wurde das Abrissgebäude zwecks Neubau gekauft, lassen sich die Abrisskosten oftmals vom Grundstückpreis abziehen. Dies ist natürlich Verhandlungssache.

Über Mich: Ich heiße Alexandra Peters und lebe nun schon seit ein paar Jahren in der Hauptstadt Berlin und habe dort an der Humboldt Universität studiert. Neben dem Bloggen für Zapondo.de habe ich noch viele weitere Interessen, die ich gar nicht alle aufzählen kann.

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