ANZEIGE: Home » Allgemein » Welches Gericht ist für mich eigentlich zuständig?

Welches Gericht ist für mich eigentlich zuständig?

Ob im Scheidungsfall, bei Sorgerechtsstreitigkeiten oder auch bei Strafverfahren, wenn ein Gericht eingeschaltet werden muss, sind viele unsicher, welches Tribunal für sie zuständig ist. Im folgenden Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie den zuständigen Gerichtshof ausfindig machen und welche Besonderheiten es zu beachten gilt.

Die fünf Gerichtsbarkeiten

In Deutschland gibt es fünf Gerichtsbarkeiten, welche je nach Sachlage für einen Rechtsfall zuständig sind:

  • Ordentliche Gerichtsbarkeit

Verantwortlich für Justiz- und Strafrecht.

  • Arbeitsgerichtsbarkeit

Behandelt alle Streitigkeiten rund um das Arbeitsrecht.

  • Verwaltungsgerichtsbarkeit

Auseinandersetzungen und Konflikte zwischen den Bürgern.

  • Finanzgerichtsbarkeit

Zuständig für Fälle zwischen dem Finanzamt und den Bürgern.

  • Sozialgerichtsbarkeit

Streitigkeiten zwischen den Bürgern und dem Staat.

Die einzelnen Gerichtsbarkeiten sind in verschiedenen Strukturen unterteilt. So ist unter anderem das Justiz- und Strafrecht vierstufig aufgebaut. Es besteht aus dem Bundesgerichtshof, den Oberlandesgerichten, den Landgerichten und den Amtsgerichten. Weitere Informationen zu den Gerichtsbarkeiten sind bei https://www.juraforum.de/gerichte/ zu finden.

Woher weiß ich, welches Gericht für mich zuständig ist?

Welches Gericht für eine Person zuständig ist, hängt davon ab, an welchem Wohnsitz diese Person gemeldet ist oder auch vom Meldeort des Beklagten. Die meisten Rechtsfälle werden vor dem Amtsgericht im zuständigen Bezirk dargelegt. Hier lässt sich anhand des eigenen Wohnsitzes ermitteln, wo die Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften zu finden sind.

Bei einem Streitwert ab 5.000 Euro muss der Fall vor dem Landgericht dargelegt werden.

Besonderheiten bei Sorgerechtsfällen

Bei einem Sorgerechtsstreit ist es nicht unüblich, dass die beiden Elternteile viele Kilometer auseinander leben, häufig in verschiedenen Bezirken. Aus diesem Grund ist das zuständige Gericht von dem Aufenthaltsort der Kinder abhängig. Leben diese überwiegend beim Vater, ist das zugeordnete Tribunal seines Wohnortes verantwortlich. Gleichermaßen gilt dies für die Mutter, wenn die Kinder bei ihr leben.

Teilen sich die Eltern grundsätzlich das Sorgerecht, wird das zuständige Gericht von dem überwiegenden Aufenthaltsort ausgemacht. Leben die Kinder unter der Woche bei der Mutter und verbringen die Wochenenden und die Ferien bei ihrem Vater, muss das Verfahren im Bezirk der Mutter stattfinden.

Welches Gericht ist bei Mietstreitigkeiten zuständig?

Kommt es zu Konflikten zwischen Mieter und Vermieter, ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Wohnung befindet. Bei Privatpersonen gilt auch für Fälle, bei denen der Streitwert über 5.000 Euro liegt. Dies gilt allerdings nicht, wenn das Mietverhältnis für Geschäftsräumlichkeiten geschlossen wurde. Ist der Streitwert in diesem Fall höher als 5.000 Euro, muss er dem Landgericht vorgetragen werden.

Das Amtsgericht ist unter anderem zuständig für Räumungsklagen, unberechtigte Mieterhöhungen, das Einklagen von Mietrückständen wie auch für Schadensersatzansprüche. Um Streitigkeiten zu vermeiden, wird Hausbesitzern, empfohlen, sich vor dem Mietvertragsabschluss genauestens über ihre Rechte und Pflichten zu informieren.

Über Mich: Ich heiße Alexandra Peters und lebe nun schon seit ein paar Jahren in der Hauptstadt Berlin und habe dort an der Humboldt Universität studiert. Neben dem Bloggen für Zapondo.de habe ich noch viele weitere Interessen, die ich gar nicht alle aufzählen kann.


Zapondo.de © 2012 - 2024 Alle Rechte vorbehalten

Impressum · Datenschutz · Sitemap ·