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Wenn Mieter ausziehen wollen: Häufige Streitfälle

News vom 5. September 2018

Ein Zuhause sollte so sein, dass man sich darin wohlfühlen kann, auch wenn man zur Miete wohnt. Kaum besser kann es dann noch laufen, wenn der Kontakt mit dem Vermieter reibungslos verläuft. Irgendwann kommt aber häufig doch einmal der Tag, dass aus verschiedensten Gründen ein Umzug nötig wird. Das kann daran liegen, dass sich Nachwuchs anbahnt und somit die bisherige Wohnung zu klein ist. Auch kann ein neuer Arbeitsplatz in einer anderen Stadt einen Umzug nötig machen. Nicht wenige realisieren auch einen Traum und legen sich ein Eigenheim zu. So oder so, der Umzug ist eine anstrengende Sache, bei der man viel bedenken und organisieren muss. Kommt es dann noch zusätzlich zu Streitigkeiten mit dem bald ehemaligen Vermieter, steigt der Stressfaktor natürlich noch um so einiges an. Das kann eigentlich keiner wirklich gebrauchen.

Es sind dabei nicht immer die ganz großen Dinge, die zu Ärger führen. Oft bekommen sich Mieter und Vermieter wegen mehrerer Kleinigkeiten in die Wolle. Da spielt es manchmal keine Rolle mehr, wie gut die beiden Parteien sich vorher verstanden haben und wie gut sie bisher miteinander ausgekommen sind. Denn vor allem war diese Beziehung eine Geschäftsbeziehung, was über einen längeren Zeitraum auch schnell mal vergessen werden kann. Und dieses Geschäft endet nun mal mit dem Auszug des Mieters. In dieser Phase gibt es zwischen den Parteien noch einige Dinge zu regeln, die sich vor allem meist um Geld drehen. Nachfolgend sollen hier einige mögliche Streitpunkte beschrieben werden:

Renovieren und Schönheitsreparaturen durchführen

Das ist wohl der Punkt, wo es am häufigsten zu Streitigkeiten kommt. Sogenannte Mietnomaden sind zum Beispiel für Vermieter der größte Alptraum. Viele Vermieter, die häufig mit Mietern zu tun haben, legen sich sich aus nachvollziehbaren Gründen eine Rechtsschutzversicherung zu (hier ein Link zu einem guten Vergleich diesbezüglich). Denn wer möchte sich schon ständig ohne rechtliche Hilfe mit Mieterstreitigkeiten auseinandersetzten? Wenn es um die Renovierungskosten geht, wollen viele Vermieter diese am liebsten auf den scheidenden Mieter abwälzen. Das Gesetz sagt dazu grundsätzlich aus, dass der Vermieter für die Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnung zuständig ist. Heute ist es aber schon Gang und Gäbe, dass die kleineren Instandhaltungskosten auch auf den Mieter übertragen werden, wenn dafür im Mietvertrag entsprechend flexible Fristen vereinbart wurden. Öfters sind solche Klauseln im Vertrag jedoch nicht rechtsgültig. Dazu hat der Bundesgerichtshof entsprechend in den vergangenen Jahren eine Vielzahl solcher Klauseln gekippt. Vor allem dann, wenn diese schwammig formuliert wurden. Einige Mieter wurden dann nur verpflichtet, die Wohnung besenrein, aber nicht renoviert zu übergeben. Gerne wird auch zwischen Mietern und Vermietern über gewisse „Schönheitsfehler“ diskutiert und gestritten. Dann soll beispielsweise der Mieter noch den Austausch des defekten Toilettendeckels vornehmen.

Die Mietkaution

Verständlicherweise möchten die meisten Mieter gerne ihr Kaution direkt beim Auszug zurückbekommen. Nur kann es passieren, dass der Vermieter diese eventuell noch einbehält. Auch das Thema Mietkaution gehört zu den häufigsten Streitpunkten. Es ist nämlich das gute Recht des Vermieters, die Kaution noch zurückzuhalten. Ihm steht dafür eine sogenannte Überlegungsfrist zu. In dieser Zeit können eventuelle Schäden des Mietgegenstandes oder Mietrückstände noch beglichen werden. Auch dürfen von dieser Kaution mögliche offene Neben- und Betriebskosten abgerechnet werden. Und ein Teil der Mietkaution kann möglicherweise einbehalten werden, wenn der Mieter die vereinbarte   Grundreinigung – z.B. des Badezimmers – nicht (hinreichend) durchgeführt hat.

Die Kündigungsfrist

Häufig kann bei einem Auszug die Kündigungsfirst ein Problem zwischen Vermietern und Mietern sein. Wenn der Mieter selbst kündigt, beträgt die Frist grundsätzlich drei Monate. Unter Umständen  kann er diese Frist aber verkürzen, wenn er einen Nachmieter stellen kann. Hier muss man aber daran denken, dass der Vermieter nicht jeden Vorschlag akzeptieren muss. Gründe dagegen können sein, dass die oder der vorgeschlagene(n) Mieter nicht solvent oder sonst wie nicht akzeptabel ist/sind. Wenn die Kündigung vom Vermieter ausgeht muss er, je nach Dauer des Mietverhältnisses, unterschiedliche Fristen gewährleisten. Die Dauer der Fristen können zum Beispiel drei Monate (wenn das Mietverhältnis über 5 Jahre angehalten hat) oder auch neun Monate (wenn die Dauer über 8 Jahre betragen hat) sein.

Ein Streifall muss nicht immer eskalieren

Wenn es zu einem Streifall zwischen Mietern und Vermietern kommt, eskaliert die Situation leider oft und verhärtet dann die Fronten. Das liegt daran, weil sich beide Seiten grundsätzlich im Recht sehen. Da kann ein offenes und freundliches Gespräch wahre Wunder wirken, um wieder eine Annäherung zu erlangen. Man hat mit gesprochenen Worten häufig mehr Erfolg als mit einen langwierigen Briefkontakt, bei dem nicht direkt auf Argumente eingegangen wird. Natürlich sollte dabei auf Anfeindungen oder ähnliches verzichtet werden. Zur Einigung kann es nur kommen, wenn beide Seiten sachlich und ruhig aufeinander zugehen.

Über Mich: Ich heiße Alexandra Peters und lebe nun schon seit ein paar Jahren in der Hauptstadt Berlin und habe dort an der Humboldt Universität studiert. Neben dem Bloggen für Zapondo.de habe ich noch viele weitere Interessen, die ich gar nicht alle aufzählen kann.

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