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Alles rund ums Führungszeugnis

News vom 22. März 2018

Ein polizeiliches Führungszeugnis hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Mittlerweile verlangen zahlreiche Arbeitgeber die Vorlage eines Führungszeugnisses, um sich zu vergewissern, dass der zukünftige Angestellte keine Straftaten begangen hat.

Wie bekommt man ein Führungszeugnis?

Ein Führungszeugnis kann ganz leicht beantragt werden. Und zwar hat jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, das Recht darauf, ein Führungszeugnis zu beantragen. Bei der örtlichen Meldebehörde ist es unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses der betreffenden Person zu beantragen. Mittlerweile kann dies auch online geschehen über das Portal des Bundesamts für Justiz. Sofern eine Person, wie beispielsweise bei Minderjährigen, gesetzlich vertreten wird, ist auch der gesetzliche Vertreter dazu berechtigt, ein Führungszeugnis zu beantragen. Die Übersendung des Führungszeugnisses an eine andere Person als den Antragsteller ist nicht zulässig. Allerdings ist es möglich, das Dokument an eine andere Adresse als die Meldeadresse zu übersenden. Dies ist jedoch auch nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise wenn sich der Antragsteller auf Dienstreise befindet und eine Zusendung an eine andere Adresse unumgänglich ist.

Wenn man ein Führungszeugnis beantragen muss, ist dies ohne großen Aufwand und mittlerweile auch online möglich. Es dient in den meisten Fällen dem Arbeitgeber zur Absicherung. Alternativ kann es bei einer zuständigen Meldebehörde beantragt werden und ist dann relativ kurzfristig, etwa innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Antrag abholbereit.

Was kostet das Führungszeugnis und gibt es die Möglichkeit, von der Gebühr befreit zu werden?

Die Kosten für ein Führungszeugnis liegen bei 13 EUR. Zu entrichten ist die jeweilige Gebühr bei der zuständigen Meldebehörde mit der Antragstellung. Grundsätzlich kann von der Befreiung der Gebühr nicht abgesehen werden. Lediglich in Ausnahmefällen. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass das polizeiliche Führungszeugnis auf unbegrenzte Zeit gültig ist. Allerdings hat die jeweilige Stelle, der es vorzulegen ist, z.B. der Arbeitgeber, Verein, Behörde etc., zu entscheiden, ob ein aktuelles Führungszeugnis zu beantragen ist. Denn es kann nur den Registerinhalt zum konkreten Zeitpunkt der Erteilung wiedergeben. Grundsätzlich ist jedoch zu sagen, dass ein Führungszeugnis nicht älter als drei Monate sein sollte. Zu erwähnen ist ebenfalls, dass es auch kopiert oder beglaubigt sein darf. Siegelführende Behörden sind aber nur zur Beglaubigung amtlicher Dokumente befugt.

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?

Grundsätzlich kann zur Bearbeitungszeit keine pauschale Aussage getroffen werden. Die Bearbeitungszeit hängt davon ab, wie viele Anträge derzeit zu bearbeiten sind. Aber prinzipiell ist von ein bis zwei Wochen auszugehen. Zum Stand der Bearbeitung darf aus datenschutzrechtlichen Gründen per Telefon oder E-Mail keine Auskunft erteilt werden.

Worauf sollte beim Beantragen eines Führungszeugnisses geachtet werden?

Es ist empfehlenswert im Vorhinein abzuklären, ob ein „reguläres Führungszeugnis“ oder ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigt wird. Letzteres kann verlangt werden, wenn eine sonstige ehrenamtliche oder berufliche Beaufsichtigung, Erziehung, Betreuung oder Ausbildung Minderjähriger erfolgen soll. Das reguläre Führungszeugnis unterscheidet sich vom erweiterten Führungszeugnis lediglich hinsichtlich seines Inhaltes. Gewisse im Register eingetragene Entscheidungen dürfen nicht in das reguläre Führungszeugnis aufgenommen werden. Um welche Entscheidungen es sich handelt, ist in § 32 Abs. 2 BZRG festgelegt. Dies soll der Resozialisierung des Verurteilten dienen.

Über Mich: Ich heiße Alexandra Peters und lebe nun schon seit ein paar Jahren in der Hauptstadt Berlin und habe dort an der Humboldt Universität studiert. Neben dem Bloggen für Zapondo.de habe ich noch viele weitere Interessen, die ich gar nicht alle aufzählen kann.

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