ANZEIGE: Home » News » Rechte und Pflichten beim Wohnungsumzug: Das müssen Mieter beachten

Rechte und Pflichten beim Wohnungsumzug: Das müssen Mieter beachten

News vom 20. Februar 2018

Umzüge sind meist sehr stressig: Das ganze Hab und Gut muss in Kartons verpackt, schwere Möbel transportiert und das neue Zuhause hergerichtet werden. Als wäre das nicht schon genug, muss auch die alte Wohnung in ihren Ursprungszustand zurückversetzt werden. Doch ist ein Mieter dazu eigentlich verpflichtet? Und was passiert, mit den bunten Wänden und Einbauten? Diese und weitere Fragen klären wir im Folgenden.

1.   Schönheitsreparaturen und Renovierungsarbeiten

Schönheitsreparaturen in der Wohnung sind über den Mietvertrag geregelt. Ist diese Klausel gültig festgehalten, muss der Mieter nicht nur Wände und Decken streichen, sondern auch Türen, Fenster und Heizkörper. Er muss auch für eventuelle Reparaturen wie kaputte Fliesen aufkommen.

Unabhängig von dieser Klausel ist jeder Mieter dazu verpflichtet, die Wohnung in einer neutralen Farbe zu übergeben. Bunte Wände und Decken müssen mit Weiß überstrichen werden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, darf der Vermieter Schadenersatz fordern. Vielen Mietern fehlt die Zeit, selbst Renovierungs- oder Malerarbeiten vorzunehmen. Sie beauftrage daher eine Firma, welche sich um die Arbeit kümmern. Mit einem Kredit mit festen Zinsen oder den Rücklagen des Kautionskontos lassen sich die Kosten für die Handwerker decken.

2.   Boden und Teppiche

In manchen Mietverträgen wurde festgehalten, dass der Mieter bei seinem Auszug den Parkettboden abschleifen und neu versiegeln muss. Diese Klausel ist allerdings ungültig und hat vor dem Gericht keinen Bestand. Allerdings ist der Mieter durchaus dazu verpflichtet, selbst verlegte Teppichböden zu entfernen. Dazu gehört auch das Reinigen der Klebereste, was nicht selten einem großen Aufwand bedarf.

Wie vor allem im Raum Köln der Umzug reibungslos verläuft und die Wohnung mit professioneller Hilfe entrümpelt wird, ist hier erklärt.

3.   Endreinigung bei der Übergabe

Mieter sind laut Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Wohnung besenrein zu übergeben. Dies bedeutet:

  • Küchen- und Badezimmereinrichtung sind abgewischt. Kühlschrank, Backofen, Dusche und Toilette gereinigt.
  • Die Fenster und Fensterbänke sind sauber.
  • Heizkörper und Sockelleisten sind von Staub befreit.
  • Der Boden ist gesaugt und nass aufgewischt.

Der Eigentümer kann bei Nichteinhaltung eine Nachbesserung seitens des Mieters verlangen oder auf seine Kosten eine Reinigungskraft engagieren. Allerdings darf der Vermieter keine zu hohen Ansprüche geltend machen, wie die Tiefenreinigung des Teppichbodens.

4.   Übergabe und Zurücklassen von Möbeln und Einrichtungsgegenständen

Nicht selten werden Einrichtungsgegenstände, wie die Einbauküche oder die Badezimmerausstattung explizit auf die Räume angepasst. Bei einem Umzug besteht daher oftmals keine Verwendungsmöglichkeit für die Gegenstände. Mieter versuchen dann, das Inventar an den Nachmieter abzutreten. Dabei müssen sie darauf achten, dass der Preis den aktuellen Zeitwert nicht übersteigt. Häufig nutzen Vormieter die Wohnungsknappheit aus, um Nachmietern teure Gegenstände zu verkaufen und sich dadurch zu bereichern. Ist dies der Fall, darf der betroffene Nachmieter bis zu drei Jahre lang das zu viel bezahlte Geld zurückfordern.

Äußert der neue Mieter kein Interesse an dem Inventar des Vormieters, muss dieser alle Gegenstände mitnehmen und unter Umständen entsorgen. Dies betrifft auch die eigens angefertigte Einbauküche. Laut Gesetz sind Mieter immer dazu verpflichtet, die Wohnung leer geräumt zu übergeben.

Weitere nützliche Tipps für einen reibungslosen Umzug sind auf dieser Webseite zu finden.

Über Mich: Ich heiße Alexandra Peters und lebe nun schon seit ein paar Jahren in der Hauptstadt Berlin und habe dort an der Humboldt Universität studiert. Neben dem Bloggen für Zapondo.de habe ich noch viele weitere Interessen, die ich gar nicht alle aufzählen kann.

Zum Thema passende News:



Zapondo.de © 2012 - 2024 Alle Rechte vorbehalten

Impressum · Datenschutz · Sitemap ·